GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FOLIO WERBUNG GASSER AG, 4629 FULENBACH
1.Vertragsabschluss/Vertragsinhalt Ausführungsgrundlagen
Der Ausführung einer Bestellung liegen die Offerte der FOLIO Werbung Gasser AG, allfällige vom Kunden übergebene Vorlagen und Unterlagen sowie die genehmigten Entwürfe zu Grunde. Die Offertpreise sind grundsätzlich freibleibend oder Kunde erhält eine Auftragsbestätigung.
2.Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der FOLIO Werbung Gasser AG bei Bestellungen, die nicht direkt beim Kunden ausgeführt oder zusätzlich montiert werden müssen.
Bei den übrigen Bestellungen gilt der Ausführungsort als Erfüllungsort.
3.Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen sind grundsätzlich verbindlich.
Sie werden indessen angemessen verlängert, – wenn der FOLIO-Werbung AG die Angaben, die sie für die Ausführung der Bestellung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Kunde
nachträglich abändert und dadurch eine Verzögerung der Ausführung verursacht; – wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereiches der FOLIO Werbung Gasser AG liegen, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Kunden oder einem Dritten eingetreten sind;– wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält
4.Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Ausführung
Ereignisse höherer Gewalt wie Krieg, Mobilmachung, Brand, Unwetter, Wasser Betriebsstörungen, Streik, Mangel an Rohstoffen und -materialien / Brennstoffen / elektrischer Energie, Devisenrestriktionen, Abwertungen sowie Aufwertungen von Währungen berechtigen die FOLIO Werbung Gasser AG, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass daraus dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse bei Unterlieferanten eintreten und sich auf die Firma und den Auftragsablauf auswirken.
5.Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald
– die Ausführungsarbeiten im Atelier der FOLIO Werbung Gasser AG erledigt sind, und dies dem Kunden angezeigt wurde, spätestens aber mit der Übergabe der Ausführungsarbeiten an den Kunden. Sind die Ausführungsarbeiten dem Kunden per Post zuzustellen, so gehen Nutzen und Gefahr auf diesen über, wenn die Arbeiten zum Versand gebracht sind; – die Ausführungsarbeiten beim Kunden fertiggestellt bzw. montiert oder übergeben worden sind.
6.Eigentumsvorbehalt
Die FOLIO Werbung Gasser AG bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Waren bis diese vollständig bezahlt sind. Der Besteller ermächtigt die FOLIO Werbung Gasser AG, jederzeit die Eintragung ihres Eigentums im amtlichen Register vorzunehmen.
7.Transport und Verpackung
Sofern die Bestellung nicht beim Kunden ausgeführt wird oder bei diesem zu montieren ist, erfolgt der Transport auf Kosten des Kunden. Das Transportgut wird auf besonderen Wunsch des Kunden zu dessen Lasten versichert. Papierverpackung ist im Bestellpreis inbegriffen. Spezielle Verpackung (z.B. für Glas) wird separat belastet. Post/Einschreiben, Express und Sperrgut-Kosten gehen zu Lasten Kunden.
8.Sachgewähr
Die FOLIO Werbung Gasser AG leistet Garantie für einwandfreies, der Bestellung und dem Verwendungszweck entsprechendes Material, sofern – der Kunde nach Erhalt derAusführungsarbeiten diese sofort prüft und der FOLIO Werbung Gasser AG von allfälligen Mängeln unverzüglich Nachricht gibt; – die Gewährleistungsansprüche des Kunden noch nicht verjährt sind.
9.Gewährleistungsansprüche / Verjährung
Der Kunde hat nur das Recht, die Nachbesserung der Ausführungsarbeiten zu verlangen. Er darf die erhaltenen Arbeiten nicht ohne Zustimmung der FOLIO Werbung Gasser AG
zurücksenden. Der Anspruch des Kunden auf Nachbesserung verjährt nach Ablauf von 3 Monaten seit Nutzen-Gefahr-Antritt oder wenn die Fristen abgelaufen sind. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Ablieferung. Für Ereignisse wie Sturmschäden, Hochwasser, Feuer, oder unvorhersehbaren Geschehnissen etc. besteht keine Gewährleistung. Bei rechtzeitiger Prüfung und rechtzeitiger Mitteilung ist FOLIO Werbung Gasser AG, unter Ausschluss des Wandelung- und Minderungsanspruches und Verzicht des Bestellers auf weitere Schadenersatzansprüche nur zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist verpflichtet.
10.Haftungsausschluss
Werden Bestellungen nach Zeichnungen, Mustern, Modellen oder Materialwünschen des Kunden ausgeführt, so beschränkt sich die Sachgewähr auf Materialwünschen entsprechende Musterkonformität . Die Genehmigung von Ausfallmustern (z.B. «Gut zum Druck») schliesst eine spätere Haftung für Mängel aus, sofern die Ausführungsarbeiten mit dem genehmigten Ausfallmuster übereinstimmen. Ebenso ist nach Ablauf der Verjährungsfrist jede Haftung für Sachgewähr ausgeschlossen. Die Nichteinhaltung
von Lieferterminen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz. Die Haftung von FOLIO Werbung Gasser AG ist in jedem Fall beschränkt auf den Betrag des vom Rechnungsbetrages. Der Besteller hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, entgangene Werbeeinnahmen, Verlust von Aufträgen sowie anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
11.Urheberrechte / Nutzungsrechte / Drittrechte
Gestützt auf das eidgenössische Urheberrechtsgesetz steht der FOLIO Werbung Gasser AG an allen von ihr geschaffenen Arbeiten wie Skizzen, Entwürfen, Zeichnungen, Reinzeichnungen, Modellen usw. das Urheberrecht zu. Diese Unterlagen dürfen seitens des Kunden ohne schriftliche Zustimmung der FOLIO Werbung Gasser AG weder
Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. AufVerlangen sind sie zurückzugeben. Der Kunde erwirbt an den Ausführungsarbeiten lediglich ein ausschliessliches, aber nicht übertragbares Nutzungsrecht. Dafür, dass die der FOLIO Werbung Gasser AG übergebenen Unterlagen zu Recht reproduziert werden dürfen, haftet der Kunde vollumfänglich. Zur Prüfung irgendwelcher Schutzrechte (Marken-, Firmen-, Muster- und Modell- oder Patentrechte) wie auch der Lauterkeit bestellter Werbematerialien – sei es mit oder ohne Vorlage des Bestellers – ist die FOLIO Werbung Gasser AG nicht verpflichtet.
12.Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Olten, Kanton Solothurn.